Re: Bienenhaus Baujahr 1948, Baugenehmigung?


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 07 Februar, 2018 um 15:28:19:

Antwort an: Bienenhaus Baujahr 1948, Baugenehmigung? posted by Hobbyimker am 07 Februar, 2018 um 14:53:52:

Guten Tag!

Wenn keine Genehmigung existiert, gibt es zwei denkbare Herangehensweisen.

Entweder es gelingt Ihnen, qualifiziert nachzuweisen wann das Gebäude errichtet wurde und dass es zu diesem Zeitpunkt auch ohne Genehmigung legal errichtet wurde bzw. werden durfte. Dafür müsste man aber die genaue vor Ort gültige gesetzliche Grundlage zum Errichtungszeitpunkt kennen. Für BaWü kann ich da mangels Kenntnis leider nicht weiterhelfen.

Oder Ihnen gelingt es ersatzweise eine nachträgliche Genehmigung zum heutigen Zeitpunkt zu erwirken. Das scheint mir im Hinblick auf die Lage im Außenbereich (§ 35 BauGB) und im Landschaftsschutzgebiet nicht ganz einfach.

Für beide Vorgehensweisen dürfte es auch relevant sein, dass es einem privilegierten Landwirt möglich ist oder war, solch ein Bienenhaus zu errichten oder eine Genehmigung zu erhalten, während sie einem Hobbyimker zu versagen ist oder war. Dann würde mit dem Verkauf des Grundstücks und des Bienenhauses von einem Landwirt an einen Hobbyimker sogar ein möglicher Bestandsschutz untergehen können.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther



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