Re: Wohnen im Gewerbegebiet, fehlende Unterlagen


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Gesendet von Paul Langner am 23 Oktober, 2018 um 16:16:00:

Antwort an: Re: Wohnen im Gewerbegebiet, fehlende Unterlagen posted by Anna Müller am 20 Oktober, 2018 um 20:18:45:

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Auf diesem Wege ließe sich die bauplanungsrechtliche Nutzbarkeit zu Wohnzwecken wohl klären.

Im Zweifel könnten dann später aber noch bauordnungsrechtliche Auflagen bzw. Hindernisse auf mich zu kommen. Ohne Unterlagen würde ja auf für den Bestand modernes Baurecht gelten - oder liege ich da falsch?

: Versuchen Sie es mit einem Antrag auf Bauvorbescheid nach § 71 BauO NRW. Für Ihre Zwecke reicht der nach Absatz 3, Satz 2. Sie wollen ja die zulässige Art der baulichen Nutzung wissen. Fragen Sie im Bauamt nach was Sie einreichen sollen. Die Unterlagen dürfen Sie selbst zusammen stellen.




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