Re: Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Ferienhaus wird Wohnhaus


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 06 Dezember, 2018 um 16:57:29:

Antwort an: Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Ferienhaus wird Wohnhaus posted by Studosi am 06 Dezember, 2018 um 12:21:14:

Guten Tag!

Es mag zwar etwas nach Haarspalterei klingen, aber beim Entwurf des § 2 GEG wird in Absatz 2 Nr. 8 sinnvollerweise darauf abgestellt, ob das Gebäude zur entsprechenden Nutzung "bestimmt" ist und nicht wie es "genutzt" wird.
Meiner Ansicht nach käme es darauf an, als was das Gebäuude genehmigt ist. Und sollte es gegebenenfalls nicht explizit als Sommer-, Ferien- oder Wochenendhaus sondern als normales Wohnhaus genehmigt sein, wäre das GEG völlig unabhängig davon anzuwenden, ob und wie genutzt wird. Macht auch Sinn im Hinblick auf den mit dem GEG verfolgten Zweck. Die kurzeitige bzw. unterjährige Nutzung eines ansonsten baurechtlich zulässigerweise ganzjährig bewohnbaren Hauses ist in diesem Zusammenhang dann ein "Luxus", den das GEG nicht anficht. Es gilt unabhängig von der Frage der Tatbestandsmerkmale des Meldegesetzes (Haupt-/Nebenwohnsitz).

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther




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