Re: Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Ferienhaus wird Wohnhaus


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Gesendet von Dirk Baumeister am 12 Dezember, 2018 um 20:07:33:

Antwort an: Re: Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Ferienhaus wird Wohnhaus posted by studosi am 07 Dezember, 2018 um 01:19:21:

Der Eintrag im Grundbuch ist für die baurechtliche Beurteilung recth unerheblich. Entscheidend ist der letzte GENEHMIGTE Stand und dessen Interpretationsbandbreite.

Bei einem neuen Antrag sind die aktuellen Gesetzesregelungen zu beachten.

Das gilt auch für spätere, weitere Nutzungsänderungen, in was auch immer.


: Vielen Dank für diese Einschätzung. Das Gebäude, um das es geht, steht in einem Mischgebiet und seine Nutzung wurde seit der Baugenehmigung 1927 offiziell nicht mehr geändert und im Grundbuch wurde damals unter Wirtschaftsart und Lage folgendes festgehalten: "Tanzsaal, Abortanlage, Hof- und Gebäudefläche." Die Nutzung als Tanzsaal findet schon seit Jahrzehnten nicht mehr statt. Würde man heute eine Umnutzung zum Sommer-, Ferien- oder Wochenendhaus beantragen, wie verhält es sich dann mit dem GEG. bzw. wie verhält es sich mit meiner ersten Frage sollte man zu einem späteren Zeitpunkt dann eine Nutzungsänderung zur Wohnnutzung beantragen?





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