Straßenführung im Bebauungsplan nach Erwerb Grundstück geändert


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Gesendet von Familie L. am 27 Mai, 2020 um 17:20:09:


Wir haben vor einigen Jahren ein Grundstück zur privaten Bebauung eines Einfamilienhauses erworben.

Laut ursprünglicher Erklärung/Status des Bebauungsplans während des Grundstückkaufs von unserer Stadt sollte die KFZ-Verbindung zu anliegenden bestehenden/alten Wohngebieten gesperrt sein.
Weiterhin sollte der KFZ-Verkehr über zwei Straßen aus unserem geplanten Neubaugebiet zur Innenstadt geleitet werden.
Unser Grundstück wurde uns von unserer Stadt als „an einer verkehrsberuhigten Spielstraße liegend“ angepriesen.
Nach der Bebauung wurde bekannt, dass die Stadt die ursprünglich geplante Sperrung zu den bestehenden Wohngebieten aufgehoben werden sollte und mehrere huntert Wohneinheiten durch unser Wohngebiet geleitet werden.

Zusätzlich haben wurde die zweite Zufahrtstraße zu unserem Wohngebiet zu einer Sackgasse (dort wohnen jetz der Bürgermeister und einige Parteifreunde) umfunktioniert (Inoffiziellen Straßenplanen ist es aber immer noch eine offene Zufahrtstraße).

Sämtliche nachträgliche Änderungen der Stadt (zu Gunsten unseres Bürgermeisters und seiner Parteifreunde) haben ergeben, dass ich zwar offiziell immer noch an einer "Spielstraße", in Wirklichkeit aber an einer stark befahrenden Durchfahrtstraße mit entsprechendem Verkehrslärm (Wertminderung meines Wohneigentums?) wohne.

Frage:
Dürfen die Stadtplaner Straßenführungen nach Verkauf der Grundstücke nach Belieben ändern?

Steht mir evtl. Entschädigung zu?

Gibt es Verjährungsfristen bzgl. Grundstückskauf von einer Stadt/Änderung der Starßenführung?



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