Re: Straßenführung im Bebauungsplan nach Erwerb Grundstück geändert


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Gesendet von Bauassessor am 29 Mai, 2020 um 12:42:22:

Antwort an: Straßenführung im Bebauungsplan nach Erwerb Grundstück geändert posted by Familie L. am 27 Mai, 2020 um 17:20:09:

Hallo,

planungsrechtlich hat sich an der Nutzung Ihres grundstücks nichts geändert - Sie können es immer noch für Wohnzwecke wie im Bebauungsplan festgesetzt nutzen. Sie haben grundsätzlich nie den Anspruch, dass sich ihr Umfeld nicht verändern darf.

Gerade bei Straßenplanungen sind die Regelugstiefen eines Bebauungsplans recht niedrig. Zwar ist es möglich, Verkehrsberuhigung festzusetzen, allerdings ist dass dann keine Garantie auf eine Spielstraße - eine 30er-Zone gilt auch als verkehrsberuhigt. Oft werden entsprechende Festsetzungen zur Verkehrsberuhigung - ebenso wie Durchfahrtsverbote - im Bebauungsplan gar nicht erst festgesetzt, sondern nur der Verlauf der Straße. Der rest kommt dann mit der Ausbauplanung.

Falls es festgesetzt war, hätte der Bebauungsplan geändert werden müssen. Diese Verfahren sind öffentlich, allerdings besteht keine Verpflichtung, jeden Anwohner individuell zu informieren. In der Regel erfolgt das über die örtlichen Zeitungen und Aushänge. Wenn Sie sich in einem Änderungsverfahren nicht melden, können Sie im Anschluss nur dagegen vorgehen, wenn Sie in Ihren Nutzungsrechten unverhältnismäßig betroffen sind. Und das sind Sie nicht, da ihre Nutzungsrechte unverändert sind (s.o.).

Ich habe noch nie von einer stark befahrenen Spielstraße gehört. Was bedeutet denn stark befahren für Sie? Es gibt da zwar keine Grenzwerte für die Anzahl der Autos (sondern nur für die Lärmwerte), aber ich kenne genügend Wohngebiete, in denen in der Spitze mehr als 500 Autos pro Stunde fahren - das ist ein Auto alle 8 Sekunde. Die Grenzwerte sind in so einem Wohngebiet aber problemlos eingehalten.


:
: Wir haben vor einigen Jahren ein Grundstück zur privaten Bebauung eines Einfamilienhauses erworben.

: Laut ursprünglicher Erklärung/Status des Bebauungsplans während des Grundstückkaufs von unserer Stadt sollte die KFZ-Verbindung zu anliegenden bestehenden/alten Wohngebieten gesperrt sein.
: Weiterhin sollte der KFZ-Verkehr über zwei Straßen aus unserem geplanten Neubaugebiet zur Innenstadt geleitet werden.
: Unser Grundstück wurde uns von unserer Stadt als „an einer verkehrsberuhigten Spielstraße liegend“ angepriesen.
: Nach der Bebauung wurde bekannt, dass die Stadt die ursprünglich geplante Sperrung zu den bestehenden Wohngebieten aufgehoben werden sollte und mehrere huntert Wohneinheiten durch unser Wohngebiet geleitet werden.

: Zusätzlich haben wurde die zweite Zufahrtstraße zu unserem Wohngebiet zu einer Sackgasse (dort wohnen jetz der Bürgermeister und einige Parteifreunde) umfunktioniert (Inoffiziellen Straßenplanen ist es aber immer noch eine offene Zufahrtstraße).

: Sämtliche nachträgliche Änderungen der Stadt (zu Gunsten unseres Bürgermeisters und seiner Parteifreunde) haben ergeben, dass ich zwar offiziell immer noch an einer "Spielstraße", in Wirklichkeit aber an einer stark befahrenden Durchfahrtstraße mit entsprechendem Verkehrslärm (Wertminderung meines Wohneigentums?) wohne.
:
: Frage:
: Dürfen die Stadtplaner Straßenführungen nach Verkauf der Grundstücke nach Belieben ändern?

: Steht mir evtl. Entschädigung zu?

: Gibt es Verjährungsfristen bzgl. Grundstückskauf von einer Stadt/Änderung der Starßenführung?





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