Abgeschickt von LenaKron am 07 Juni, 2005 um 18:28:27:
Antwort auf: Re: Wohnflächenermittlung von K.D. am 06 Juni, 2005 um 12:41:10:
Ob nach anderen bzw. den älteren Berechnungsmethoden das allerdings auch so ist?
Auf welche Sachverhalte wird die neue Wohnflächenverordnung alles angewendet?
: § 3 (3)Wohnflächenverordnung
: Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von
: 2. Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze,
:
: 2. Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze,
: Keller gehört nicht dazu nach § 2 (3) Nr.1 a Wohnflächenverordnung.
: Garten auch nicht.
: : Hallo,
: : wird bei einer Wohnflächenermittlung die Treppe mit ihren Stufen mit in den Wohnraum gerechnet? Wie sieht es aus mit Garten und Keller?
: : Freue mich über rege Diskussion.
: : Mit freundlichen Grüßen
: : Gabi Niethammer