Re: Wohnflächenverordnung


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Abgeschickt von Rudi am 07 Juni, 2005 um 22:53:28

Antwort auf: Re: Wohnflächenverordnung von LenaKron am 07 Juni, 2005 um 18:28:27:

Die Berechnung der Wohnfläche ist eine rechtlich komplizierte Angelegenheit. Die Wohnflächenverordnung ist nicht generell eingeführt. Daher kann jeder Bauträger davon abweichen und seine eigene Art der Berechnung durchführen. Oft wird argumentiert: Wohnfläche = beheizte Fläche. Dann wäre die Treppe im Wohnzimmer auch Wohnfläche. Der Keller ist in der Regel keine Wohnfläche. Wohnflächen können nur solche Flächen sein, die nach der jeweiligen Landesbauordnung als Wohnflächen zugelassen sind.
Die Terrasse im Garten kann bis zu 1/2 angerechnet werden. Eine große Terrasse kann die Wohnfläche erheblich erhöhen. So steht es z.B. in der Wohnflächenverordnung.
Wohnflächen sind daher immer nachzurechnen!



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