Re: Bauen im Aussenbereich


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von A.H. am 18 August, 2005 um 21:04:28

Antwort auf: Bauen im Aussenbereich von Gooser am 04 August, 2005 um 12:41:13:

: Hallo,
: ich möchte demnächst ein Einfamilienhaus im Aussenbereich und Landschaftschutzgebiet errichten. Eine Bauvoranfrage ist bereits mit Auflagen genehmigt. Mich würde Interessieren ob folgende Auflagen rechtsgültig sind:

: 1. N und W- Seite müssen mit einer dreireihigen Hecke (3,5m breit) eingegrünt werden. Die Hecke soll mit den Abständen dann 6,5m breit sein.

: 2. Die Garage muss an der N und O- Seite mit Holz verschalt werden.

: Bitte um mithilfe

Hallo,

das ist ja ein Ding!!! Ein Haus im Aussenbereich und Landschaftsschutzgebiet... Könnten Sie uns den Bescheid zur Verfügung stellen? - Natürlich mit geschwärzten Daten. Wir wohnen ebenfalls im Landschaftsschutzgebiet im Aussenbereich in einem sogenannten "Erholungsbau". Wir würden gern unserer Stadt aufzeigen, dass eine Genhemigung doch möglich ist(wurde bis jetzt immer abgestritten) Es wäre toll, wenn Sie uns helfen könnten!!!

A.H.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]