Abgeschickt von bettinaglettenberg am 23 August, 2007 um 17:59:33
Antwort auf: Re: Bauen im Aussenbereich von A.H. am 18 August, 2005 um 21:04:28:
: : Hallo,
: : ich möchte demnächst ein Einfamilienhaus im Aussenbereich und Landschaftschutzgebiet errichten. Eine Bauvoranfrage ist bereits mit Auflagen genehmigt. Mich würde Interessieren ob folgende Auflagen rechtsgültig sind:
: : 1. N und W- Seite müssen mit einer dreireihigen Hecke (3,5m breit) eingegrünt werden. Die Hecke soll mit den Abständen dann 6,5m breit sein.
: : 2. Die Garage muss an der N und O- Seite mit Holz verschalt werden.
: : Bitte um mithilfe
: Hallo,
auch wir möchten im Aussenbereich bauen.Haben ebenfalls Interesse an Genehmigung.